Abwehrender Brandschutz
Abwehrende Brandschutzmaßnahmen gehören zum Teil zu den vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und zum Teil zum Brandschutz allgemein. Alle technischen Brandschutzanlagen, die nach dem Brandbeginn einsetzen, wie z.B. Sprinkleranlagen oder automatisierte Rauch-, Wärmeabzugsanlagen, verhindern die Ausbreitung eines Feuers und gelten damit zu den abwehrenden Maßnahmen. Sie müssen jedoch bereits im Vorfeld, d.h. in der Planungsphase eines Gebäudes bedacht werden.
Der überwiegende Teil aller abwehrenden Brandschutzmaßnahmen wird allerdings von den Feuerwehrmännern vor Ort im Brandfall geleistet. Die Organisation ihrer Arbeit bildet den eigentlichen Kern des abwehrenden Brandschutzes (vergl. auch „Vorbeugender Brandschutz“ und „Organisatorischer Brandschutz“).
Zum Thema
- Allgemeines zum Brandschutz
- Brandschutzlagen
