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Gebrauchstauglichkeit

Der Begriff Gebrauchstauglichkeit ist in der statischen Vorbemessung von Erzeugnissen des Stahl- und Metallbaus üblich und beschreibt die Funktionsfähigkeit einer Konstruktion trotz Durchbiegung infolge äußerer Einwirkungen. Im Metallbau wird angenommen, dass eine Konstruktion bei einer Durchbiegung von 1/300 seiner Längenabmessung noch gebrauchstauglich bleibt.

An einem Türblatt der Kantenlänge 1985 mm beträgt die bei äußerer Belastung maximal zulässige Durchbiegung f in der Mitte:

fmax = l x 1/300 = 1985 mm / 300 = 6,6 mm

Dieser Wert ist rechnerisch nachzuweisen. Ergibt der Nachweis eine größere Durchbiegung, so kann entweder die Konstruktion des Türblatts geändert oder ein drittes Band in die Türblattmitte gesetzt werden.
Sind besondere Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit vorhanden, z.B. an Haustüren von Sicherheitsobjekten, so kann die maximal zulässige Durchbiegung fmax auf 1/500 der Länge begrenzt werden. Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist ein strengeres Kriterium als der Nachweis der Tragfähigkeit. Ausbauelemente und Beschläge, die den Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit genügen, sind immer auch ausreichend tragfähig.

Die innere Spannung bleibt immer im Bereich der zulässigen Spannung. Im Metall- und Stahlbau und folglich auch in der Beschlagtechnik sind das 140 N/mm² bei Belastung auf Zug und Biegezug.

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