Glossar A-Z: BAUNETZ WISSEN Aufzüge und Fahrtreppen

Aufzug

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Im Sinne der Aufzugsrichtlinie gilt als Aufzug ein Hebezeug, das zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Fahrkorbes verkehrt, der
  • zur Personenbeförderung,

  • zur Personen- und Güterbeförderung,

  • sofern der Fahrkorb betretbar ist (d.h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Fahrkorb einsteigen kann) und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Fahrkorbes oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind, nur zur Güterbeförderung

bestimmt ist und an starren Führungen entlang fortbewegt wird, die gegenüber der Horizontalen um mehr als 15 Grad geneigt sind.


Aufzüge, die nicht an starren Führungen entlang, aber nach einem räumlich vollständig festgelegten Fahrverlauf fortbewegt werden, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie (z.B. Aufzüge mit Scherenhubwerk)