Wandel im Arbeitsschutz

In den letzten Jahren hat sich ein grundlegender Wandel im Bereich des Arbeitsschutzes vollzogen. Viele Vorschriften sind entfallen und wurden durch Regeln ersetzt. Doppelregulierungen sind - dem Gesetzgeber sei es gedankt - aufgehoben. So wurde beispielsweise §27 der Arbeitsstättenverordnung „an Einzelarbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr müssen Einrichtungen vorhanden sein, mit denen im Gefahrfall Hilfe herbeigerufen werden kann“ zurückgezogen. Der Grund: Im Arbeitsschutzgesetz §10 heißt es „der Unternehmer hat Maßnahmen zur ersten Hilfe zu schaffen.“ Damit ist nach Auffassung des Gesetzgebers der Unternehmer frei in der Entscheidung, welche Maßnahmen er trifft, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die bisherigen berufsgenossenschaftlichen Anforderungen wirkungslos sind. Vielmehr werden sie in der BGR 139 (Einsatz von PNA für gefährliche Alleinarbeitsplätze) konkretisiert, nachdem die ZH1/217 zurückgezogen wurde. Die BGR 139 gibt anhand von Ablaufschemen und Berechnungsverfahren für die Risikoanalyse an, ob der Einsatz von PNA möglich und sinnvoll sowie welche Art der Überwachung anzuwenden ist.

Fachwissen zum Thema

PNA-Anwendung in der Industrie

PNA-Anwendung in der Industrie

Personennotsignalanlagen

Ausrüstung und Betrieb von PNA

Personennotsignalanlagen

Planungskriterien PNA

Blockdiagramm einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA)

Blockdiagramm einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA)

Personennotsignalanlagen

Systeme und Anlagenteile PNA

Downloads