Trittsicherheit

Bodenbeläge, vor allem im gewerblichen Bereich, müssen bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Rutschhemmung und Trittsicherheit erfüllen. Diese Eigenschaften sind für ein gefahrloses Begehen der Bodenbeläge von ausschlaggebender Bedeutung. Die Anforderungen an Bodenbeläge, die mit Schuhwerk begangen werden, sind in der DIN 51130 Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene definiert und danach in bestimmte Bewertungsgruppen (R-Werte von R9 bis R13) eingeteilt.

Bei den Reinigungs- und Pflegemaßnahmen sollte vor allem auf wachshaltige Produkte verzichtet werden, wenn diese nicht ausdrücklich bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Trittsicherheit erfüllen.

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