Städtebaulicher Denkmalschutz

Bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne – über Einzeldenkmale, Ensembles, Straßen und Plätze hinaus – zu erhalten, ist das primäre Ziel eines städtebaulichen Denkmalschutzes. Dabei kann der Denkmalschutz auch dann nicht auf historische Gebäude ausgeweitet werden, wenn diese einen wichtigen Beitrag zur historischen Stadtstruktur leisten. Die Städte sollen jedoch nicht zu Freilichtmuseen werden, sondern ebenso den Anforderungen der modernen Stadt entsprechen.

Städtebaulicher Denkmalschutz
Städtebaulicher Denkmalschutz

Ursprünglich bezog sich der Denkmalschutz nur auf Einzeldenkmale und weitete sich auf einen sogenannten Ensembleschutz aus. Nach 1989 wurde ein Bund-Länder Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz entwickelt, um die Sanierung und den Erhalt der maroden historischen Stadtkerne der neuen Länder zu begleiten. Dabei sollte nicht nur das Augenmerk auf die Einzeldenkmale oder Gebäudegruppen mit Ensembleschutz gerichtet werden, sondern auf die gesamte Innenstadtstruktur. Das Bund-Länder Programm zum Städtebaulichen Denkmalschutz steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Eine interdisziplinäre Expertengruppe begeleitet das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz fachlich. Sie berät Bund und Länder bei der Fortentwicklung des Programms und auch bei der Auswahl der Programmstädte. Gegenwärtig nehmen 178 Städte (Programmstädte) in den neuen Bundesländern am Programm teil, die über eine schützenswerte historische Innenstadt und städtebaulich bedeutende Gebäude und Ensembles verfügen. Die historischen Innenstadtbereiche sind dabei jeweils als Erhaltungssatzungsgebiete gemäß §172 Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt. Zwischen 1991 und 2005 stellte allein der Bund rund 1,48 Milliarden Euro für dieses Programm der Städtebauförderung zur Verfügung. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sieht auch für die nächsten Jahre Bundesfinanzhilfen in dieser Größenordnung vor.

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