­Sicherheit von Krankenhäusern

Anforderungen in medizinisch-sozialen Einrichtungen

Als Orte der Genesung und des Vertrauens müssen Krankenhäuser und andere medizinisch-soziale Einrichtungen hohen Anforderungen genügen. Sie sollen Patienten und Angehörigen ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit vermitteln, Mitarbeitern gute Arbeitsbedingungen bieten und einen reibungslosen Ablauf garantieren. Gleichzeitig unterliegen sie einem großen Kostendruck. Eine Voraussetzung dafür, dass Krankenhäuser ihren Versorgungsauftrag und ihrer Fürsorgepflicht nachkommen können, ist ein auf die jeweiligen Betriebsabläufe abgestimmtes, ganzheitliches und ausbaufähiges Sicherheitssystem mit sorgfältig aufeinander abgestimmten mechanischen und elektronischen Komponenten.

Der Zugang zu Patientenzimmern sollte mit möglichst geringem Kraftaufwand möglich sein (Abb.: Sportklinik in Pforzheim)
In jeder medizinischen Einrichtung muss die Sicherheitstechnik auf die Betriebsabläufe abgestimmt sein (Abb.: Sprechzimmer der Landarztpraxis in Kasten)
Die unterschiedlichen Bereiche in Krankenhäusern und Pflegeheimen erfordern verschiedene Sicherheitssyteme

Zu den Sicherheitsmaßnahmen in Krankenhäusern gehören Gefahrenmeldesysteme wie die Brand- und Einbruchmeldeanlage sowie die Gebäudeleittechnik und Zutrittssteuerung. So muss die Zugangsberechtigung zu Labors, OP-Sälen und anderen sensiblen Bereichen, wo beispielsweise Medikamente, Betäubungsmittel oder Krankenakten gelagert werden, autorisiertem Personal wie Ärzten, Pflegern und Schwestern vorbehalten sein. Hier bieten Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme einen guten Schutz. Auch die Ein- und Ausgänge müssen kontrollier- und überwachbar sein, damit insbesondere kleine Kinder, alte oder verwirrte Menschen das Gebäude bzw. die Station nicht unbemerkt verlassen können. Zugleich verhindert die Überwachung, dass Unberechtigte von außen unbemerkt eindringen können.

Den Türen in Krankenhäusern kommt eine besondere Bedeutung zu. Einerseits müssen sie den Anforderungen des Brandschutzes entsprechen, andererseits eine möglichst geringe Behinderung im Arbeitsalltag darstellen. Zudem haben sie unterschiedliche Sicherheitsschwerpunkte. So sollte sich der stark frequentierte Haupteingang möglichst berührungslos öffnen, um verletzten, schwachen oder behinderten Menschen einen einfachen Zugang zu ermöglichen. Nebeneingangstüren dagegen dürfen nur berechtigten Personen zugänglich sein; nach dem Durchgang müssen sie selbsttätig und sicher schließen. Bei Türen zu Krankenzimmern, die in der Regel mit einem Türschließer ausgestattet sind, ist zu beachten, dass sie sich mit möglichst geringem Kraftaufwand bedienen lassen. Die DIN Spec 1104 Schlösser und Baubeschläge - Türbeschläge zur Nutzung durch Kinder, ältere und behinderte Personen in privaten und öffentlichen Gebäuden empfiehlt die Verwendung manuell betätigter Schließmittel, die die Öffnungskraft um rund 40% verringern.

Neben Türen unterliegen auch Fenster in medizinisch-sozialen Einrichtungen jeweils unterschiedlichen Schutzanforderungen. Hier sind vor allem die Fenster im Erdgeschoss zu nennen, die in erster Linie gegen Einbruch zu sichern sind. Eine Besonderheit in Krankenhäusern sind Sicherheitsschleusen zur Einschränkung der Keimübertragung zwischen verschiedenen Krankenhausabteilungen. Sie kommen u.a. in hygienisch besonders sensiblen Bereiche wie beispielsweise OP-Sälen oder Reinräumen zum Einsatz und bestehen aus mindestens zwei sich folgenden Türen, von denen immer nur eine zur selben Zeit geöffnet sein darf.

Im Gefahrenfall müssen Patienten, Besucher und Mitarbeiter schnell und sicher das Gebäude verlassen können, während gleichzeitig Rettungskräfte ungehindert hineingelangen. Um beides zu gewährleisten, müssen Flucht- und Rettungswege jederzeit begehbar sein. Außerdem ist für den störungsfreien Betrieb von Türen in Flucht- und Rettungswegen zu sorgen, unabhängig davon ob diese automatisch verriegelt oder berechtigt benutzt werden. Feuer- und Rauchschutztüren sind mit Anti-Panikverschlüssen auszustatten und müssen selbstschließend sein. Da sich geschlossene Türen jedoch häufig störend auf den betriebstechnischen Ablauf in einem Krankenhaus auswirken, sollten sie mit Feststellanlagen versehen werden. Diese halten die Tür im Normalbetrieb geöffnet; im Brandfall sorgen sie für deren automatisches Schließen. Angeboten werden verschiedene Varianten von externen Haftmagneten bis zu elektromagnetischen Feststellvorrichtungen, die komplett in der Gleitschiene des Türschließers integriert sind. Für Notausgänge sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, da sie zwei unterschiedliche Aufgaben erfüllen müssen: Einerseits sollen sie den Fluchtweg aus dem Gebäude sicherstellen, andererseits den Zutritt Unbefugter von außen verhindern. Ihr Missbrauch ist deshalb zu unterbinden.

Zur Sicherung der Türen, Fenster und Schleusen können diese mit mechanischen oder mechatronischen Schließanlagen ausgestattet werden. Während sich mechanische Schließzylinder beispielsweise für Patientenzimmer und Aufenthaltsräume eignen, sollten mechatronische Zylinder in Türen und Fenster zu sensiblen Bereichen zum Einsatz kommen, da sie aufgrund umfangreicher Steuerungsmöglichkeiten eine flexible Gestaltung der Schließberechtigungen erlauben. Neben der gezielten Berechtigungsvergabe und -sperrung bieten sie den Vorteil, dass der Schließzylinder bei Schlüsselverlust nicht kostspielig ausgetauscht werden muss, sondern sich einfach umprogrammieren lässt. Der Zutritt kann zum Beispiel über einen Zahlencode am Türbeschlag, anhand einer Chipkarte, über einen Transponder oder ein biometrisches Kennungsmerkmal wie etwa dem Fingerabdruck erfolgen.

Da in Krankenhäusern und Pflegeheimen viele Personen nicht in der Lage sind, das Gebäude aus eigener Kraft zu verlassen, ist im Hinblick auf eine akustische Alarmierung im Brandfall besonderes Augenmerk zu legen. Ein normaler Alarm würde hier zu Verwirrung und Panik der hilfsbedürftigen Personen führen. Deshalb ist hier eine stille Alarmierung der Mitarbeiter zu bevorzugen. Diese kann über die Schwesternrufanlage, die Telefonanlage, Pager oder andere technische Möglichkeiten erfolgen. Die stille Alarmierung ist allerdings nur sinnvoll und wirksam, wenn das Personal regelmäßig zum Verhalten im Gefahrenfall geschult wird.

Die Grundlage für ein gut funktionierendes Sicherheitssystem in medizinisch-sozialen Einrichtungen ist aber vor allem ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das alle spezifischen Besonderheiten beachtet und eine ausführliche Beratung, die bedürfnisgerechte Planung und Umsetzung aller technischen Komponenten durch Fachplaner und -firmen umfasst. Dabei sollte der Sicherheitsbedarf immer mit dem finanziellen Aufwand für Anschaffung und Installation sowie den laufenden Kosten in Relation gesetzt werden.

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