Schnittstellen bei GMS - Vor- und Nachteile

Die mit dem GMS gekoppelten Subsysteme verfügen heute in vielen Fällen über Rechnerschnittstellen. Wenn das nicht der Fall ist, kann die Anbindung auch über potenzialfreie Kontakte realisiert werden. Es können also drei Arten von Ankopplungen unterschieden werden:

  • Bidirektionale Schnittstellen
  • Unidirektionale Protokollierungs-Schnittstellen
  • Potenzialfreie Kontakte

Am effektivsten ist die Kopplung zweier Systeme über bidirektionale Schnittstellen. Auch hier gibt es zahlreiche Varianten:
  • Mit gesichertem Protokoll
  • Ohne gesichertem Protokoll
  • Normierte Standardprotokolle
  • Herstellerspezifische Protokolle
Alle diese Varianten haben ein gemeinsames Merkmal:
Den bidirektionalen Datenaustausch zwischen Subsystem und GMS.

Die Kopplung über unidirektionale Protokollierungs- Schnittstellen wird immer dann genutzt, wenn keine bidirektionale Anbindung bei dem entsprechenden Subsystem vorhanden ist. Auch in den Fällen, wo durch die VdS-Richtlinie eine Einwirkung durch ein GMS nicht zulässig ist, weil dadurch die VdS-Zulassung erlöschen würde (z.B. bei Gefahrenmeldeanlagen), muss auf den Vorteil des Zugriffs auf die volle Funktionalität des Subsystems verzichtet werden. Immerhin kann auch hier das Melden und Dokumentieren von Ereignissen vom GMS genutzt werden.

Diese Schnittstellen sind eigentlich für Protokolldrucker gedacht gewesen. Teilweise existieren aber auch bei Gefahrenmeldeanlagen Schnittstellen, die speziell zur Kopplung an ein übergeordnetes GMS eingerichtet wurden, aber nur unidirektional genutzt werden können.

Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, eine Kopplung über potentialfreie Kontakte zu realisieren - eine kostengünstige Lösung zur Auswertung und Steuerung von Toranlagen, Liften, Türkontakten, Lichtsteuerungen usw.
Auf der Seite des GMS kommen hier meistens Multiplexer oder Standard Bussysteme wie LON oder EIB zum Einsatz.

Seitens der Technik gibt es in der Regel keine Probleme mit der Kopplung unterschiedlicher Systeme mit dem GMS. Auf der rechtlichen Seite gibt es lediglich den Hinderungsgrund, bei Gefahrenmeldeanlagen Alarme durch das GMS zu quittieren. Diesem Leistungsmerkmal steht die VDS-Zulassung entgegen. Die meisten Probleme gibt es jedoch bei den betreffenden Firmen, die gemeinsam mit einem GMS-Hersteller ein solches System realisieren sollen. Hier muss oft erst massiver Druck seitens des Auftraggebers ausgeübt werden, damit endlich das Schnittstellenprotokoll freigegeben wird. Klare vertragliche Regelungen sind hier unbedingt erforderlich, bevor man zur Auftragsvergabe kommt.

Ein anderes wichtiges Thema ist das Problem der Systemverantwortung. Ist das Gesamtsystem in Betrieb und es treten Probleme im Bereich der Schnittstelle auf, behaupten die beiden betroffenen Firmen zunächst einmal, ihr System sei in Ordnung, der Fehler läge beim anderen. Ein Gesamtwartungsvertrag für das komplette System schafft hier klare Verhältnisse. Trotz allem, die Kopplung möglichst vieler Subsysteme mit dem GMS ist eindeutig ein großer Pluspunkt:
  • Bei einem Feueralarm erfolgt die Anzeige des Melders in der Grafik des GMS und die automatische Ausgabe eines Maßnahmenvorschlags
  • auf Tastendruck geht der Alarm für den Löschzug gemeinsam mit einem FAX über den Brandherd raus
  • die Tore gehen auf und
  • die Evakuierungsanlage wird aktiv
  • gespeicherte Lautsprecheransagen fordern zum Verlassen des Gebäudes und der Lifte auf, die automatisch ins Erdgeschoss fahren
  • das System überwacht alle Aktivitäten und
  • dokumentiert alles sauber im automatisch geführten Einsatzprotokoll.

Bildnachweis: Werner Harke, Lambrecht

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