Schäden beim geneigten Dach

Mängel und Schäden

In der Bauschädensammlung von Günter Zimmermann*, wird einleitend festgestellt, dass der Jurist den Begriff Bauschaden nicht kennt – er kenne nur die Begriffe Mangel des Werks und Bauwerksmangel. Weiter heißt es, dass nach dem Werkvertragsrecht des BGB der Unternehmer seine Werkleistung so herstellen muss, dass diese die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert. Hieraus lässt sich folgende Definition ableiten: Ein Bauwerksmangel ist das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, einer Werkleistung oder ein Fehler, der den Wert oder die Tauglichkeit einer Werkleistung zu dem gewöhnlichen oder zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert.

Hier muss kurz auf die Begriffe Mangel und Schäden eingegangen werden. Rechtlich besteht zwischen beiden ein wesentlicher Unterschied: Ein Mangel haftet einer Sache an; nur einer Person kann ein Schaden zugeführt werden. Schaden ist jeder Nachteil, den eine natürliche oder juristische Person selbst oder an einem ihrer Güter durch ein bestimmtes Ereignis erleidet. Im weiteren Sinne kann ein Schaden auch einer Vielzahl von Personen entstehen (z.B. volkswirtschaftlicher Schaden). Nach dem weitesten Verständnis wird der Schaden mit dem Mangel gleichgesetzt.

Das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik. Eine Nichtbeachtung der Regelwerksteile stellt bereits einen Baumangel dar. Das Regelwerk ist die Grundlage für eine sach- und fachgerechte Planung und Ausführung aller Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten.

Häufung von Unwettern
Systematische Wetteraufzeichnungen und deren Auswertungen über die letzten Jahrzehnte zeigen, dass es von Jahr zu Jahr mehr und heftigere Unwetter gibt. Experten sind sich einig, dass die Häufigkeit schwerer Unwetter und Naturkatastrophen weiter ansteigt. Schwerer Hagelschlag hat im Jahr 2006 zu verheerenden Zerstörungen in der Natur und an Gebäuden geführt. Dächer und vor allem Flachdächer müssen daher gut geplant und ausgeführt werden.

Nur ein unversehrtes Dach, das keine lose Eindeckung, Risse oder undichte Stellen aufweist, kann Wind, Frost und Feuchtigkeit trotzen. So ist schon in der Planung und Ausschreibung auf die richtige Konstruktion und Ausführung zu achten. Seit 2004 gibt es zum Beispiel neue Abmessungen für Dachlatten, für die jedoch immer noch häufig Abfallholz verwendet wird. Das hat zur Folge, dass die Tragfähigkeit nicht gewährleistet und es bereits zu einigen Durchbrüchen gekommen ist. Leider sind Dachlatten in einer normgerechten Qualität oft schwierig zu bekommen.

Auswirkungen von Schäden
Auch kleine Beschädigungen der Dachkonstruktion können zu dauerhaften Schäden an der Bausubstanz führen. Hier ist zwischen einem tatsächlichen Schaden und hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten auf Grund natürlicher Materialien - wie etwa bei Abplatzungen von Ziegeleindeckungen - zu unterscheiden. Findet jedoch beispielsweise Feuchtigkeit den Weg in die Dachkonstruktion, drohen faulende Hölzer, feuchte und unwirksame Dämmschichten oder gar Hausschwamm. Ist z.B. die Dampfsperre nicht luftdicht ausgeführt, steigen die Heizkosten und das Risiko von Feuchteschäden durch Kondenswasser. Dachinspektionen und Kontrollen der Ausführung durch Blower-Door Test oder Wärmebildkamera beugen dem vor und zahlen sich daher aus.

* Quelle: Zimmermann, G.: Bauschädensammlung. Sachverhalt – Ursachen – Sanierung, Forum- Verlag, Stuttgart

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