Schadensfall bei einem Parkettboden 1

Dampfdruckumkehr bei Holzfußbodenkonstruktionen – Risiken und Wechselwirkungen

Die Risiken für Schäden an Holzfußböden durch Feuchtigkeit sind den Auftragnehmern für Bodenbelagsarbeiten hinreichend bekannt und mit den heutigen Mess- und Prüfverfahren meist direkt vor Ort zu bestimmen. Es gibt jedoch schwer kontrollierbare Auswirkungen, die erst nach und durch einen Fußbodeneinbau entstehen, dazu gehören beispielsweise Schäden durch Umkehr des Dampfdruckes. Nachfolgend beschriebener Fall zeigt, welche Wechsel innerhalb von Baukonstruktionen wirken und zu Schäden führen können, obwohl die allgemein anerkannten Regeln des Fachs und der aktuelle Stand der Technik in Anlehnung an alle notwendigen Prüfungen eingehalten wurden.
 
Ein Parkettleger aus Süddeutschland hatte den Auftrag in einem Mehrfamilienhaus (Neubau) einen Parkettbodenbelag (3-Schicht-Fertigparkett, ca.15 mm Gesamtstärke, 4 mm Buche Edelholznutzschicht) schwimmend auf  2 mm PE-Trittschalldämmung und 0,2 mm PE-Dampfbremse in Nut-Feder-Klickverbindung vollflächig zu verlegen. Der schwimmende Zementestrich (Gesamtstärke ca. 60 mm) wurde ca. fünf Monate vor Beginn der Parkettbodenbelagsarbeiten eingebaut. Die Heizungsanlagen in dem mit Parkettboden zu belegenden Stockwerk (2.Etage) wurde bereits ca. sechs Wochen vor der Verlegung in Betrieb genommen, sodass innerhalb der Etage und des Estrichs (der Lastverteilungsschicht) bedenkenlose Werte zur Verlegung des besagten Parkettbodens erreicht waren.
 
Der Parkettleger nahm vor der Verlegung alle notwendigen Prüfungen zur Bestimmung von Feuchtigkeit, Temperatur und sonstigen klimatischen Bedingungen vor. Nach den erfolgten Beschaffenheitskontrollen des zu belegenden Estrichs konnte der Auftrag ausgeführt werden. Nur wenige Wochen vergingen, bis sich die ersten Schadensbilder in Form von Quellungen der einzelnen Parkettelemente zeigten. Bei einem gutachtlich durchgeführten Ortstermin konnte festgestellt werden, dass der Fußboden ordentlich in Nut-Feder-Klickverbindung, schwimmend auf 2 mm PE-Trittschall und 0,2 mm PE-Dampfbremse auf den Zementestrich verlegt und sachgemäß an angrenzende Bauteile gearbeitet wurde. Messungen der raumklimatischen Verhältnisse ergaben nun erhöhte Werte, ebenfalls wurden stark erhöhte Holzfeuchtewerte festgestellt.
 
Nach Aufnahme von Teilbereichen des Parkettbodens wurde konstatiert, dass sich größere Mengen von Wasseransammlungen in Form von Pfützen auch auf der PE-Dampfbremse/PE-Trittschalldämmung in erheblichen Konzentrationen gesammelt hatten und unmittelbar in das Holz gedrungen waren, was unweigerlich zu den Schüsselungen bzw. Quellungen führte. Weiterreichende Gutachter-Prüfungen führten letztlich auch in angrenzende Bauteile, so in das darunter liegende Stockwerk. In Erfahrung gebracht werden konnte, dass die Renovierungsarbeiten im 1. Stock zunächst verspätet als geplant ausgeführt wurden und dort die erste Inbetriebnahme der Heizung ca. vier Wochen nach der Parkettverlegung im 2. Stock stattfand. Des Weiteren wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Gutachtertermins stark erhöhte Feuchtigkeitswerte bzgl. des Raumklimas, insbesondere auch in den Bauteilen (vor Allem in der Deckenkonstruktion vom 1. zum 2. Stock) herrschten.
 
Als Schadensursache und Schlussfolgerung wurde eine physikalische Auswirkung benannt, welche in Fachkreisen als Dampfdruckumkehr bezeichnet wird. Durch das sehr späte Aufheizen der Heizanlage im 1. Stock fand ein Druckaufbau (warme Luft strömt in Richtung kalte Luft) in Richtung Deckenkonstruktion zum 2. Stock hin statt. Dieser Dampfdruck strömte mit Unmengen von Wasserdampf aus der 1. Etage durch die Deckenkonstruktion direkt in den neu eingebauten Parkettboden, der als „Feuchtigkeitsspeicher“ diente und abschließend vollständig ausgebaut und erneuert werden musste.

Schadensfall bei einem Parkettboden 1
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Fazit: Selbst bei Einhaltung der obliegenden Pflichten des Auftragnehmers (Sorgfaltspflicht, Prüfpflicht, Hinweispflicht) sind physikalische Gesetze und örtliche Gegebenheiten wie z.B. angrenzende Bauteile niemals unbeachtet zu lassen.

Autor: Michael D. Harsch, Berufssachverständige des ISR-Gutachterinstituts Stuttgart

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