Mehrfachverriegelnde Schlösser

Eine Mehrfachverriegelung besteht nach DIN 18251-3 aus mindestens einem Hauptschloss und einem über dem Stulp verbundenem Nebenschloss, wobei das Nebenschloss bzw. die Nebenschlösser über das Hauptschloss bedient werden können.

Somit besitzen Mehrfachverriegelungen mindestens zwei Verriegelungspunkte. Die Nebenschlösser (Nebenverriegelungspunkte) können als Rundbolzen, Schwenkriegel (Kreiszunge), Flachriegel usw. ausgebildet sein. Auch Kombinationen wie aus Rundbolzen und Schwenkriegel sind möglich. Das Hauptschloss (Hauptriegel) ist im Allgemeinen als Flachriegel ausgebildet. Der Riegelausschluss eines Verriegelungspunktes beträgt gemäß DIN 18251-3 mindestens 20 mm.

Bildnachweis: Karl Flieher, Velbert