Drücker
Ein Drücker ist nach DIN EN 1906 Schlösser
und Baubeschläge - Türdrücker und Türknäufe -
Anforderungen und Prüfverfahren ein drehbares, als Hebel
ausgeführtes Bedienelement, dessen Länge von seiner Drehachse bis
zu seinem freien Ende mehr als 75 mm beträgt. Er ist mit einem
durch die Tür hindurchgehenden Drückerstift verbunden, der dann bei
Betätigung einen Fallenmechanismus auslöst, mit dem der Fallriegel
zurückgezogen wird um die Tür zu entriegeln.
Ein Drücker ist das von außen sichtbare Beschlagelement einer
Drückergarnitur, er wird auch Türklinke oder Türgriff
genannt.
Fachwissen zum Thema
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